Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Erfüllung unserer Aufträge widmen wir uns mit großer, unparteilicher Sorgfalt. Das Interesse unserer Auftraggeber steht bei Hartmann Immobilien immer im
Zentrum unserer Aktivitäten.
Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede
unbefugte Weitergabe an Dritte, sei es im Original oder inhaltlich, verpflichtet zum Schadensersatz. Die Kenntnis eines Objekts ist uns sofort, spätestens innerhalb drei
Tage unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Ansonsten gilt das Angebot als bisher unbekannt.
Die Angebotsangaben erfolgen nach den Auskünften der Auftraggeber.
Bei Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrages wird die ortsübliche Maklerprovision fällig. Sie beträgt für den
Käufer und / oder den Verkäufer zwichen 0% – 6% zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer aus dem vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis.
Bei Miete oder Pacht ermittelt sich die Provision wie folgt: Für den Mieter oder den Pächter beträgt die Provision 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, bei
gewerblichen Objekten beträgt sie 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Die Provision ist
bei Vertragsabschluss sofort fällig. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
Die Provisionspflicht ist auch dann gegeben, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht mitwirken. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision bleibt auch nach Kündigung
des Auftrages bestehen, wenn der Auftraggeber mit einem von Hartmann Immobilien nachgewiesenen Interessenten binnen eines Jahres nach dem Nachweis
einen Vertrag abschließt. Unsere Angebote sind bezüglich des Objekts freibleibend, d.h. Zwischenverkauf, -vermietung, oder -verpachtung sind vorbehalten.
Alle Zahlungen für das Objekt selbst sind direkt an den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter zu entrichten. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt wurden. Die Provision wird auch dann fällig, wenn das Objekt auf dem Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag erworben wird. Diese
beträgt für den Erwerb 3 % aus dem Zuschlagpreis zuzüglich der gesetzlichen. Mehrwertsteuer.

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