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Geschäftsbedingungen
Der Erfüllung unserer Aufträge widmen wir
uns mit großer, unparteilicher Sorgfalt. Das Interesse unserer
Auftraggeber steht bei Hartmann Immobilien immer im Zentrum
unserer Aktivitäten.
Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der
Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen
will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe
an Dritte, sei es im Original oder inhaltlich, verpflichtet
zum Schadensersatz. Die Kenntnis eines Objekts ist uns sofort,
spätestens innerhalb drei Tage unter Angabe der Quelle mitzuteilen.
Ansonsten gilt das Angebot als bisher unbekannt.
Die Angebotsangaben erfolgen nach den Auskünften der Auftraggeber.
Bei Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung
zustande gekommenen Vertrages wird die ortsübliche Maklerprovision
fällig. Sie beträgt für den Käufer und den Verkäufer jeweils
3 % zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer aus dem vertraglich vereinbarten
Gesamtkaufpreis.
Bei Miete oder Pacht ermittelt sich die Provision wie folgt:
Für den Mieter oder den Pächter beträgt die Provision 2
Monatsmieten zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, bei gewerblichen Objekten beträgt sie 3 Monatsmieten
zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen werden. Die Provision ist bei Vertragsabschluss
sofort fällig. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil
entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
Die Provisionspflicht ist auch dann gegeben, wenn wir bei
Vertragsabschluss nicht mitwirken. Die Verpflichtung zur Zahlung
der Provision bleibt auch nach Kündigung des Auftrages bestehen,
wenn der Auftraggeber mit einem von Hartmann Immobilien nachgewiesenen
Interessenten binnen eines Jahres nach dem Nachweis einen
Vertrag abschließt. Unsere Angebote sind bezüglich des Objekts
freibleibend, d.h. Zwischenverkauf, -vermietung, oder -verpachtung
sind vorbehalten.
Alle Zahlungen für das Objekt selbst sind direkt an den Verkäufer,
Vermieter oder Verpächter zu entrichten. Nebenabreden haben
nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Die Provision wird auch dann fällig, wenn das Objekt auf dem
Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag erworben wird.
Diese beträgt für den Erwerb 3 % aus dem Zuschlagpreis zuzüglich der gesetzlichen.
Mehrwertsteuer.
Stand: 1.1.2007
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